Die Gemeinde Wadgassen ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für wiwa-park.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
PDF-Dokumente
Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.
Fehlende Alternativen für Audiodateien und stumme Videos
Videos teilweise ohne Untertitel
Videos teilweise ohne Audiodeskription oder Volltext-Alternative
Fehlende Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache
Bilder in Bildergalerien sind teilweise ohne Alternativtexte, insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 04.12.2024erstellt.
Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitvtest.de erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 04.12.2024 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie mit der barrierefreien Gestaltung unser Webseite www.wadgassen.de unzufrieden sind und sich auch über den oben genannten Kontakt in angemessener Zeit keine Lösung für Ihr Anliegen finden ließ, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu wenden.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Franz Josef Röder Straße 23 66119 Saarbrücken Telefon: 0681 501-3343 E-Mail: inklusion(at)soziales.saarland.de Internet: www.saarland.de